Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Welche Arten von Steuerstreitigkeiten deckt Refundora ab?
Refundora berät Sie bei Einsprüchen gegen Steuerveranlagungen, Nachforderungen und Verwaltungsverfügungen auf Bundes- und Kantonsebene. Wir unterstützen Sie sowohl in einfachen als auch komplexen Fällen.
Wie läuft die Unterstützung im Einspruchsverfahren ab?
Nach der Erstprüfung Ihrer Unterlagen erstellen wir eine umfassende Einspruchsbegründung, reichen diese fristgerecht bei der zuständigen Behörde ein und führen die Kommunikation mit den Steuerbehörden für Sie.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für die Prüfung Ihres Falls benötigen wir Ihren Steuerbescheid, sämtliche Steuererklärungen, relevante Verträge und sämtliche Korrespondenz mit Behörden. Weitere Dokumente fordern wir gezielt an.
Wie lange dauert ein Steuerverfahren?
Die Dauer hängt vom zuständigen Kanton und der Komplexität des Falls ab. In der Regel rechnen wir mit drei bis sechs Monaten bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens.
Welche Kosten entstehen?
Refundora arbeitet mit transparenten Pauschalen und Aufwandspauschalen. Die genauen Kosten besprechen wir offen im Erstgespräch, damit Sie volle Kostensicherheit haben.
Kann ich auch nachträglich eine Rückerstattung beantragen?
Ja, Sie können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von fünf Jahren rückwirkend eine Überprüfung Ihrer Steuerveranlagung und eine allfällige Rückforderung geltend machen.
Ist eine persönliche Beratung vor Ort notwendig?
Eine persönliche Beratung vor Ort ist nicht zwingend. Dank digitaler Kanäle und Telefon können wir Sie effizient betreuen. Ein persönlicher Termin in Basel ist bei Bedarf möglich.
Wie werde ich über den Stand informiert?
Sie erhalten regelmäßige Updates per E-Mail oder Telefon. Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen gesicherten Bereich zur Verfügung, in dem Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen können.
Arbeitet Refundora mit Steuerbehörden zusammen?
Refundora vertritt Sie direkt gegenüber den Steuerbehörden, reicht Einsprüche ein und führt Verhandlungen. Wir übernehmen die komplette Kommunikation, um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten.
Was unterscheidet Refundora von anderen Anbietern?
Unsere Spezialisierung auf steuerrechtliche Verfahren, unser Team mit langjähriger Erfahrung in Schweizer Steuerbehörden und unser individueller Service zeichnen uns aus.
Gibt es eine Erstberatung?
Ja, wir bieten ein unverbindliches Erstgespräch an. Dabei klären wir Ihre Ausgangslage und erläutern unsere Vorgehensweise, damit Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage haben.
Welche Erfolgsaussichten habe ich?
Wir erstellen eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten auf Basis der eingereichten Unterlagen. Eine Erfolgsgarantie ist nicht möglich, aber wir setzen alles daran, Ihr Anliegen bestmöglich zu vertreten.
Kann ich die Dienstleistung für Unternehmen und Privatpersonen nutzen?
Refundora betreut sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen bei Steuerstreitigkeiten und Rückforderungen. Unser Angebot passt sich Ihren individuellen Bedürfnissen an.
Wie kann ich Refundora kontaktieren?
Sie erreichen uns per Kontaktformular auf refundoraco.com, per E-Mail oder telefonisch unter +41764972873.