Häufig gestellte Fragen
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Welche Arten von Steuerstreitigkeiten deckt Refundora ab?
Refundora berät Sie bei Einsprüchen gegen Steuerveranlagungen, Nachforderungen und
Verwaltungsverfügungen auf Bundes- und Kantonsebene. Wir unterstützen Sie sowohl in einfachen als auch
komplexen Fällen.
Wie läuft die Unterstützung im Einspruchsverfahren ab?
Nach der Erstprüfung Ihrer Unterlagen erstellen wir eine umfassende
Einspruchsbegründung, reichen diese fristgerecht bei der zuständigen Behörde ein und führen die
Kommunikation mit den Steuerbehörden für Sie.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für die Prüfung Ihres Falls benötigen wir Ihren Steuerbescheid, sämtliche
Steuererklärungen, relevante Verträge und sämtliche Korrespondenz mit Behörden. Weitere Dokumente fordern
wir gezielt an.
Wie lange dauert ein Steuerverfahren?
Die Dauer hängt vom zuständigen Kanton und der Komplexität des Falls ab. In der
Regel rechnen wir mit drei bis sechs Monaten bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens.
Welche Kosten entstehen?
Refundora arbeitet mit transparenten Pauschalen und Aufwandspauschalen. Die genauen
Kosten besprechen wir offen im Erstgespräch, damit Sie volle Kostensicherheit haben.
Kann ich auch nachträglich eine Rückerstattung beantragen?
Ja, Sie können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von fünf Jahren
rückwirkend eine Überprüfung Ihrer Steuerveranlagung und eine allfällige Rückforderung geltend machen.
Ist eine persönliche Beratung vor Ort notwendig?
Eine persönliche Beratung vor Ort ist nicht zwingend. Dank digitaler Kanäle und
Telefon können wir Sie effizient betreuen. Ein persönlicher Termin in Basel ist bei Bedarf möglich.
Wie werde ich über den Stand informiert?
Sie erhalten regelmäßige Updates per E-Mail oder Telefon. Auf Wunsch stellen wir
Ihnen einen gesicherten Bereich zur Verfügung, in dem Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand
einsehen können.
Arbeitet Refundora mit Steuerbehörden zusammen?
Refundora vertritt Sie direkt gegenüber den Steuerbehörden, reicht Einsprüche ein
und führt Verhandlungen. Wir übernehmen die komplette Kommunikation, um den Aufwand für Sie so gering wie
möglich zu halten.
Was unterscheidet Refundora von anderen Anbietern?
Unsere Spezialisierung auf steuerrechtliche Verfahren, unser Team mit langjähriger
Erfahrung in Schweizer Steuerbehörden und unser individueller Service zeichnen uns aus.
Gibt es eine Erstberatung?
Ja, wir bieten ein unverbindliches Erstgespräch an. Dabei klären wir Ihre
Ausgangslage und erläutern unsere Vorgehensweise, damit Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage haben.
Welche Erfolgsaussichten habe ich?
Wir erstellen eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten auf Basis der
eingereichten Unterlagen. Eine Erfolgsgarantie ist nicht möglich, aber wir setzen alles daran, Ihr
Anliegen bestmöglich zu vertreten.
Kann ich die Dienstleistung für Unternehmen und Privatpersonen nutzen?
Refundora betreut sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen bei
Steuerstreitigkeiten und Rückforderungen. Unser Angebot passt sich Ihren individuellen Bedürfnissen an.
Wie kann ich Refundora kontaktieren?
Sie erreichen uns per Kontaktformular auf refundoraco.com, per E-Mail oder
telefonisch unter +41764972873.